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Verkehrsinformationen zu Polen - Autoverkehr


Allgemeines

Autofahrer benötigen bei der Einreise den nationalen Führerschein sowie die grüne Versicherungskarte. Diese ist problemlos bei den jeweiligen Haftpflichtversicherungen erhältlich.
Wer keine gültige Versicherungskarte vorweisen kann, muss am Grenzübergang in den PZM-Wechselkassen für die Dauer des Aufenthalts eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne Karte riskiert man eine hohe Geldstrafe und die Stilllegung des Kfz. Für Wohnwagenanhänger wird eine zusätzliche Versicherungskarte benötigt.

- Autobahnen
- Autodiebstähle
- Autovermietung
- Benzin
- Höchstgeschwindigkeiten
- Pannenhilfe
- Parkplätze
- Strassenverhältnisse
- Verkehrsvorschriften



Autobahnen

Das Autobahnnetz in Polen befindet sich noch im Aufbau. Zu den neueren Strecken gehört der Abschnitt der A 4 zwischen Wroclaw/Breslau und Gliwice/Gleiwitz. Gebührenpflichtig sind die Abschnitte auf der A 4 zwischen Katowice/Kattowitz und Kraków/Krakau sowie auf der A 2 zwischen Konin und Poznan/Posen. Die einfache Strecke kostet dort für Pkw jeweils zehn Zloty.

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Autodiebstähle


Auch wenn das Thema Autodiebstahl in den Medien gelegentlich übertrieben wird, sollte man die nötige Sicherheit walten lassen und bewachte Parkplätze benutzen. Diese befinden sich bei den meisten Hotels. In den Städten und Ferienzentren gibt es flächendeckend Parkplätze, die rund um die Uhr bewacht werden. Grundsätzlich greift die Kasko-Versicherung auch bei Diebstählen in Polen. Da es bei einzelnen Versicherungen und Fahrzeugtypen Ausnahmen gibt, sollte man vorher die Konditionen mit der eigenen Versicherung klären.

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Autovermietung

An den Flughäfen und in den Zentren der Großstädte sind große internationale Autovermieter vertreten, daneben gibt es auch einige kleinere Anbieter. Adressen von größeren Autovermietern:

AVIS: http://www.avis.pl/

Europcar: http://www.europcar.com.pl/

Global Poland: http://www.paylesscarrental.pl/

Hertz: http://www.hertz.com.pl/

National Car Rental: http://www.nationalcar.com.pl/

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Benzin


In Polen gibt es ein dichtes Netz von Tankstellen polnischer und internationaler Firmen (z.B. BP und Shell). Sie bieten bleifreies Benzin mit 95 und 98 Octan, erkennbar an der grünen Schrift an den Zapfsäulen, sowie bleifreies Benzin für Autos ohne Kat (U 95) und Dieselkraftstoff (ON). Die Preise sind günstiger als in Deutschland. An wichtigen Fernverkehrsstraßen und in größeren Städten sind Tankstellen rund um die Uhr offen. Auch Autogas („Gaz") ist an vielen Tankstellen erhältlich; ab 2004 wird auch Biodiesel angeboten.
Aktuelle Preise von Kraftstoffen in Polen: http://www.paliwa.pl/

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Höchstgeschwindigkeiten
  Lkw PKW/
Motorrad
PKW
m. Anh.
Landstraße mit 1 Fahrbahn 70 km/h  90 km/h 70 km/h
Landstraße mit 2 Fahrbahnen 80 km/h 100 km/h 80 km/h
Schnellstraße mit 1 Fahrbahn 80 km/h 100 km/h 80 km/h
Schnellstraßen mit 2 Fahrbahnen 80 km/h 110 km/h 80 km/h
Autobahnen 80 km/h 130 km/h 80 km/h
geschlossene Ortschaften*
50 km/h  50 km/h 50 km/h
* (in der Zeit von 23.00 - 5.00 Uhr darf
   Tempo 60 km/h gefahren werden)
     

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Pannenhilfe

Die ADAC-Pannenhilfe in Polen ist unter folgenden Nummern landesweit erreichbar: 0103322-6222060 oder 022-8259734. Die Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM) ist in ganz Polen unter der Nummer 981 erreichbar.
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Parkplätze

In den Innenstädten der meisten Großstädte gibt es Parkzonen, die an Werktagen tagsüber nur mit Parkschein benutzt werden können. Erhältlich sind diese bei uniformierten Wächtern oder in Parkautomaten (ca. 2-4 Zloty pro Stunde).

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Strassenverhältnisse


Polen verfügt über ein weit verzweigtes Straßennetz. Der Zustand der Hauptverbindungsstraßen ist überwiegend gut. Vorsicht: Es kann gelegentlich vorkommen, dass auf Nebenstrecken Radfahrer, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Pferdefuhrwerke mit schlechter Beleuchtung unterwegs sind.

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Verkehrsvorschriften


Vorgeschrieben ist die Mitnahme eines Warndreiecks sowie eines Verbandskastens. Erforderlich ist ein D-Schild am Heck. Gurtpflicht besteht für alle Sitzplätze. Kinder bis zu 12 Jahren müssen hinten sitzen.

In der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März müssen Pkw tagsüber mit Abblendlicht fahren, Motorräder ganzjährig.

Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. Bei Überschreitung kann der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug sicher gestellt werden.

Telefonieren per Handy ist während der Fahrt verboten. Freisprechanlagen sind erlaubt.

Bei Unfällen muss man grundsätzlich die örtliche Polizei benachrichtigen (Tel.: 997). Für spätere Schadensregulierung unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls verlangen.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog sollen Polizisten das Geld nicht mehr bar entgegen nehmen, sondern eine Rechnung ausstellen. Die Strafen für zu schnelles Fahren reichen von 50 bis 500 Zloty. Von deutschen Touristen gesammelte Strafpunkte werden dem Zentralregister in Flensburg gemeldet.

Innerhalb der Ortschaften dürfen die Autos sowohl tagsüber als auch nachts von einem uniformierten Polizisten aber auch von einem Beamten in Zivil angehalten werden. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften, von Dämmerung an bis zum Morgengrauen dürfen die Autos nur von einem uniformierten Polizisten und tagsüber auch von einem Polizeibeamten in Zivil angehalten werden, aber nur unter der Bedingung, dass sich dieser bei einem gekennzeichneten Polizeiauto aufhält.